1. Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Konesys GmbH, Bötzowstr. 4, 16761 Hennigsdorf (nachfolgend „Konesys“), gegenüber ihren Kunden.
(2) Das Angebot von Konesys richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Konesys stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Konesys erbringt Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie (IT), insbesondere Managed Services, IT-Support, Netzwerk- und Serverinfrastruktur, Cloud-Dienste (z. B. Microsoft 365), IT-Sicherheit, Backup-Lösungen sowie Hardware- und Softwarelieferungen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang, Service Level Agreements (SLAs), Reaktionszeiten und Vergütungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, Angebot oder der Auftragsbestätigung in Verbindung mit diesen AGB.
(3) Konesys ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten sachkundiger Dritter (Subunternehmer) zu bedienen.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde unterstützt Konesys bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen in zumutbarem und erforderlichem Umfang.
(2) Der Kunde stellt Konesys die für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Informationen, Zugangsdaten, Ansprechpartner und Systemzugriffe rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(3) Soweit Konesys Leistungen vor Ort beim Kunden erbringt, gewährt der Kunde den Mitarbeitern von Konesys zu den vereinbarten Zeiten ungehinderten Zugang zu den relevanten IT-Systemen und Räumlichkeiten.
(4) Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder verzögert er diese, verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen angemessen und Konesys kann den hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung stellen.
4. Fernwartung und Support
(1) Supportleistungen können, soweit technisch möglich und zweckmäßig, per Fernwartung (Remote-Zugriff) erbracht werden.
(2) Der Kunde gewährt Konesys für die Dauer der Supportmaßnahme den erforderlichen Fernzugriff auf seine IT-Systeme. Die Verbindung wird vom Kunden aktiv durch Eingabe einer Session-ID oder Freigabe gestartet.
5. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Preisanpassungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach den im Einzelvertrag vereinbarten Preisen. Sofern keine Festpreise oder Managed-Service-Pauschalen vereinbart wurden, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand auf Basis der aktuellen Stundensätze von Konesys.
(2) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Einzelvertrag nichts abweichendes vereinbart wurde.
(4) Bei wiederkehrenden Leistungen (z. B. Managed Services, Lizenzen, Monitoring) behält sich Konesys das Recht vor, die Preise bei nachweisbarer Änderung der Einkaufspreise oder Lizenzkosten von Drittherstellern mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende anzupassen.
6. Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Hardware und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung im Eigentum von Konesys.
7. Rechte an Software und Nutzungsrechte
(1) Soweit Konesys dem Kunden Software oder Cloud-Lösungen Dritter (z. B. Microsoft, Sophos, Veeam) vermittelt oder bereitstellt, gelten ergänzend die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers.
(2) Der Kunde erhält an individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke, sobald die Vergütung vollständig beglichen ist.
8. Datensicherung und Datenschutz
(1) Sofern die automatisierte Datensicherung nicht ausdrücklich als Bestandteil eines Managed-Backup-Vertrages vereinbart ist, ist der Kunde selbst für die regelmäßige und ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten verantwortlich.
(2) Konesys verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO und des BDSG. Sofern Konesys im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) ab.
9. Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Konesys haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von Konesys auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht.
(3) Für den Verlust von Daten haftet Konesys bei leichter Fahrlässigkeit nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10. Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit von Verträgen über wiederkehrende Leistungen (z. B. Managed Services, Lizenzen) ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
(2) Sofern im Einzelvertrag keine abweichende Kündigungsfrist vereinbart wurde, verlängern sich Verträge mit fester Laufzeit jeweils um 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich oder in Textform gekündigt werden.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
11. Vertraulichkeit
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln.
12. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz von Konesys (Amtsgericht Neuruppin).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.